Weiterbildung
Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gibt es eine Weiterbildungspflicht (20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren). Geregelt ist diese in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
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Weiterbildung Maklerrecht
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Weiterbildung Datenschutzgrundverordnung
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Weiterbildung Zensus
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Weiterbildung Hybride ETV
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Weiterbildung Verwalterwechsel
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Weiterbildung Auszug des Mieters
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Weiterbildung Immobilienverwaltung
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Weiterbildung Gebäudeabsicherung
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Weiterbildung Instandhaltung und Wartung
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Weiterbildung Papierlose Verwaltung
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Weiterbildung CO2 - Vermietung
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Weiterbildung Mieterhöhung